CanG: Was ist beim Cannabis-Heimanbau erlaubt?

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Waage und Richterhammer auf einem Tisch
Inhalt

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (CanG). Damit ist der private Anbau und Besitz von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte für Heimgärtner:innen verständlich zusammen, als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Wichtig: Gesetze und ihre Auslegung können sich ändern und regional unterschiedlich gehandhabt werden. Verlass dich nicht allein auf diesen Artikel, prüfe im Zweifel die aktuelle Gesetzeslage oder hol dir juristischen Rat. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.

Die Eckdaten auf einen Blick

  • ab 18
    Jahre
  • 3
    Pflanzen / Person
  • 25 g
    öffentlich
  • 50 g
    zu Hause

Wer darf, und wer nicht?

  • Erlaubt ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren.
  • Alles gilt nur zum Eigenbedarf. Verkauf und Weitergabe (besonders an Minderjährige) sind verboten.
  • Cannabis und Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt aufbewahrt werden.

Anbau zu Hause

  • Erlaubt sind bis zu drei Pflanzen gleichzeitig pro erwachsene Person im eigenen Zuhause.
  • Der Anbau muss privat und geschützt erfolgen (nicht frei zugänglich, gesichert vor Diebstahl und dem Zugriff Minderjähriger).
  • Die Ernte darfst du für den Eigenkonsum aufbewahren, innerhalb der Besitzgrenzen.

Erlaubt und verboten im Überblick

  • Anbau von bis zu 3 Pflanzen zum Eigenbedarf
  • Besitz 25 g in der Öffentlichkeit, 50 g zu Hause
  • Cannabis Social Clubs als legaler Bezugsweg
  • Geschützt vor Minderjährigen aufbewahren
  • Verkauf oder Weitergabe, vor allem an Minderjährige
  • Konsum in 100 m Sichtweite von Schulen und Spielplätzen
  • Fahren über dem gesetzlichen THC-Grenzwert
  • Frei zugänglicher, ungesicherter Anbau

Wo der Konsum eingeschränkt ist

Auch wenn der Besitz erlaubt ist, gibt es klare Konsumverbote, vor allem zum Jugendschutz:

  • Nicht in Sichtweite (100 m) von Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und Sportstätten.
  • In Fußgängerzonen tagsüber eingeschränkt.
  • Rücksicht auf Nichtkonsumierende und den Nichtraucherschutz.

Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen)

Neben dem Eigenanbau erlaubt das Gesetz seit dem 1. Juli 2024 nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen: Vereine mit begrenzter Mitgliederzahl, die gemeinschaftlich anbauen und die Ernte kontrolliert an ihre Mitglieder weitergeben, ausdrücklich ohne Gewinnabsicht. Für viele ist das ein legaler Weg, an Samen oder Stecklinge zu kommen.

Und im Straßenverkehr?

Fürs Autofahren gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert. Wer konsumiert hat, sollte sich nicht ans Steuer setzen, bis die Wirkung sicher abgeklungen ist. Hier drohen empfindliche Konsequenzen.

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Quellen


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